Baustellenwebcam DSGVO-konform betreiben

Personen werden vollständig herausgerechnet, nicht verpixelt.
Eine Baustellenwebcam nimmt zwangsläufig auch Menschen auf: Mitarbeiter, Passanten, Lieferanten, Anwohner. Sobald Personen erkennbar sind, greift die DSGVO. Die meisten Anbieter lösen das durch Verpixeln und produzieren damit Bilder, die sichtbar gestört sind und trotzdem Fragen offenlassen.
Unser Ansatz ist ein anderer: Personen und Fahrzeuge werden vollautomatisch und vollständig aus jeder Aufnahme entfernt. Der Hintergrund, also Gebäude, Gerüst oder Baugrube, wird an der betreffenden Stelle rekonstruiert. Übrig bleibt eine saubere Aufnahme, die ausschließlich den Baufortschritt zeigt.
Verpixeln oder Herausrechnen: der Unterschied in der Praxis
| Verpixelung (Marktstandard) | Herausrechnen (unser Verfahren) | |
|---|---|---|
| Was passiert mit der Person? | Weichzeichner oder Balken über der Person | Person wird entfernt, Hintergrund rekonstruiert |
| Bildwirkung | Sichtbar gestört, Position der Person erkennbar | Unauffällig, kein Hinweis auf eine entfernte Person |
| Rückschlüsse möglich? | Statur, Kleidungsfarbe und Position bleiben teils sichtbar | Keine |
| Für Marketing nutzbar? | Kaum, Pixelblöcke im Bild | Ja, veröffentlichungsreif |
| Zeitraffervideo | Wandernde Pixelflecken über das ganze Video | Gebäude baut sich wie von selbst auf |
| Manuelle Nachkontrolle nötig? | Häufig | Nein, läuft bei jeder Aufnahme automatisch |
Der praktische Effekt zeigt sich im Zeitraffer: Bei verpixelten Aufnahmen zucken über Monate hinweg graue Flecken durchs Bild. Bei uns entsteht ein Video, in dem sich das Gebäude wie von Geisterhand selbst aufbaut. Genau das ist das Material, das Bauherren auf ihrer Projektwebsite und in Investorenpräsentationen einsetzen.
Wie die Anonymisierung technisch abläuft
Aufnahme in voller Auflösung
Die Baustellenwebcam fotografiert automatisch alle 10 Minuten in 4K oder bis über 40 Megapixel.
Optionaler Bildausschnitt
Auf Wunsch schneiden wir sensible Randbereiche dauerhaft aus dem Bildausschnitt heraus, etwa Fenster von Nachbargebäuden oder private Stellplätze. Das reduziert die Datenerhebung von vornherein, nach dem Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO.
Verarbeitung auf unseren Servern
Die Originalaufnahme wird an unsere Server übertragen. Sie wird für die Verarbeitung benötigt und ist dort zugriffsbeschränkt abgelegt, sichtbar nur für Ihr Hauptkonto und zu keinem Zeitpunkt öffentlich zugänglich.
Vollständige Personenentfernung
Personen und Fahrzeuge werden aus dem Bild herausgerechnet, der Hintergrund wird rekonstruiert. Das Bauwerk bleibt vollständig sichtbar.
Bereitstellung im Portal
Die anonymisierte Aufnahme steht sofort im Portal bereit und lässt sich per iFrame auf Ihrer Website oder in Präsentationen einbinden. Gastkonten sehen ausschließlich diese anonymisierten Bilder, Ihr Hauptkonto zusätzlich die Originale.
Tägliches Zeitraffervideo
Weil die Anonymisierung bereits auf Einzelbildebene greift, ist auch das automatisch erzeugte Zeitraffervideo ohne weitere Prüfung veröffentlichungsreif.
Zwei Bildbestände und wie Sie darüber entscheiden
Aus jeder Aufnahme entstehen zwei Fassungen. Weil das für die Bewertung durch Ihren Datenschutzbeauftragten entscheidend ist, beschreiben wir es hier offen:
Anonymisierte Fassung
Der Bestand, den Sie teilen und veröffentlichen. Sie erscheint in der Kalenderansicht, im Download und im Zeitraffervideo. Gastzugänge sehen ausschließlich diese Fassung.
Originalaufnahme
Wird für die Verarbeitung benötigt und ist zugriffsbeschränkt gespeichert. Sichtbar ist sie nur für Ihr Hauptkonto, etwa wenn Sie für einen Nachweis eine unbearbeitete Aufnahme brauchen. Die Aufbewahrungsfrist ist einstellbar, üblich sind drei bis vier Tage. Danach wird das Original automatisch gelöscht.
Verzicht auf Originale
Nach der Verarbeitung wird ausschließlich die anonymisierte Fassung aufbewahrt und das Originalbild verworfen. Sagen Sie uns das bei der Einrichtung, wir konfigurieren es projektbezogen. Für Kommunen, öffentliche Auftraggeber und Unternehmen mit strengen internen Vorgaben ist das in der Regel die passende Variante.
Speicherdauer und Löschung
Die anonymisierten Aufnahmen bleiben während der Laufzeit im Portal verfügbar. Nach Beendigung der Miete stehen sie noch 30 Tage zum Download bereit und werden anschließend gelöscht. Bestätigen Sie uns die abgeschlossene Sicherung früher, löschen wir entsprechend früher. Die Originalaufnahmen werden schon während der Laufzeit nach der eingestellten Frist automatisch gelöscht, üblicherweise nach drei bis vier Tagen.
Weil wir Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Er beschreibt beide Bildbestände, die Zugriffsrechte und die Löschfristen. Sie erhalten ihn unaufgefordert, in der Regel gemeinsam mit dem Angebot.
Was Sie als Betreiber trotzdem erledigen müssen
Die Technik nimmt Ihnen den größten Teil ab. Vollständig DSGVO-konform wird der Betrieb aber erst zusammen mit ein paar organisatorischen Schritten auf Ihrer Seite:
- Hinweisbeschilderung am Zugang zur Baustelle nach Art. 13 DSGVO: wer erfasst, zu welchem Zweck, wie lange, und wer Ansprechpartner ist
- Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit uns nach Art. 28 DSGVO, wir stellen Ihnen den fertigen Vertrag zur Verfügung
- Abstimmung mit dem Betriebsrat, sofern vorhanden. Kameras auf dem Betriebsgelände berühren regelmäßig § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Entscheidung über die Originalspeicherung: Ob und wie lange Originalaufnahmen aufbewahrt werden und wer das Hauptkonto mit Zugriff auf die Originale erhält, legen Sie bei der Einrichtung fest
- Vergabe der Gastzugänge im Portal: Wer soll den Projektverlauf einsehen können, und für welchen Zeitraum?
Zu jedem dieser Punkte beraten wir Sie und liefern die Unterlagen, die Ihr Datenschutzbeauftragter braucht.
Für wen das besonders relevant ist
Bauunternehmen und Generalunternehmer
Sie tragen auf der Baustelle die Verantwortung nach DSGVO. Die automatische Anonymisierung nimmt das Risiko aus dem Tagesgeschäft, ohne dass jemand Bilder manuell prüfen muss.
Architekten und Planer
Sie setzen Baudokumentationen in Portfolios, Wettbewerbsbeiträgen und Fachpublikationen ein. Anonymisierte Aufnahmen sind dafür von Anfang an ohne Einschränkung verwendbar.
Bauherren und Investoren
Sie kommunizieren den Projektfortschritt auf der eigenen Website oder im Investorenportal. Veröffentlichungsreife Bilder sind dafür die Voraussetzung.
Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Sie unterliegen besonders strengen Anforderungen und stehen unter öffentlicher Beobachtung. Gerade bei Straßenbau- und Infrastrukturprojekten, wo permanent Passanten ins Bild laufen, ist die vollständige Personenentfernung der entscheidende Punkt, in Verbindung mit dem Verzicht auf Originalspeicherung.
Häufige Fragen zum Datenschutz
Sind die anonymisierten Bilder noch personenbezogene Daten?
In den anonymisierten Aufnahmen sind keine Personen mehr abgebildet und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich. Die Originalaufnahmen enthalten Personen. Sie sind deshalb nur für Ihr Hauptkonto sichtbar und werden nach kurzer Frist automatisch gelöscht. Für sie gelten die üblichen Pflichten: Zweckbindung, Löschfristen, Zugriffsbeschränkung. Wenn Sie das ausschließen möchten, verzichten wir für Ihr Projekt vollständig auf die Speicherung der Originale.
Wer kann die Originalaufnahmen sehen?
Nur Ihr Hauptkonto und wir als Betreiber im Rahmen der Auftragsverarbeitung. Gastzugänge sehen ausschließlich die anonymisierten Bilder. Wer das Hauptkonto erhält, legen Sie selbst fest. Nach der eingestellten Frist, üblicherweise drei bis vier Tage, werden die Originale automatisch gelöscht.
Brauche ich die Einwilligung meiner Mitarbeiter?
In den anonymisierten Bildern, die geteilt und veröffentlicht werden, sind keine Personen erkennbar. Die Originale sieht nur das Hauptkonto, und sie werden nach wenigen Tagen automatisch gelöscht. Einwilligungen im Beschäftigungsverhältnis gelten als heikel, weil ihre Freiwilligkeit angezweifelt werden kann. Der übliche Weg ist deshalb eine Gestaltung, bei der möglichst wenige personenbezogene Bilddaten im Zugriff des Arbeitgebers liegen: eine kurze Frist für die Originale, ein eng begrenzter Kreis für das Hauptkonto oder der vollständige Verzicht auf Originale. Die abschließende Bewertung hängt von Ihrer konkreten Konstellation ab. Wir liefern die technische Dokumentation, damit Ihr Datenschutzbeauftragter das sauber bewerten kann.
Kann ich Zeitraffervideos direkt veröffentlichen?
Ja. Alle Einzelbilder sind bereits anonymisiert, das Video ist damit ohne manuelle Prüfung veröffentlichungsreif, für Website, Social Media oder Investorenpräsentationen.
Funktioniert die Anonymisierung auch bei schlechtem Licht?
Die Personenentfernung ist bei allen Lichtverhältnissen aktiv, bei denen die Baustellenwebcam aufnimmt. Die Netzwerkvideolösung verfügt zusätzlich über IR-LEDs.
Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?
Die anonymisierten Aufnahmen während der gesamten Laufzeit. Nach Beendigung der Miete stehen sie noch 30 Tage zum Download bereit und werden dann gelöscht. Auf Wunsch löschen wir früher, sobald Sie uns die abgeschlossene Sicherung bestätigen. Die Originalaufnahmen werden nur für die eingestellte Frist gespeichert, üblicherweise drei bis vier Tage, und dann automatisch gelöscht.
Kann ich nachweisen, dass meine Baudokumentation datenschutzkonform ist?
Ja. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine technische Dokumentation des Anonymisierungsverfahrens sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bereit, für Ihre internen Unterlagen oder auf Anfrage einer Aufsichtsbehörde.
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Wir beraten Sie kostenlos zu Kamera, Anonymisierung und Laufzeit, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
